Asyl- und Ausländerrecht
Herr Rechtsanwalt Werther ist seit Jahren ausgewiesener Spezialist in Sachen des Asylrechts.
Er ist der bislang einzige Rechtsanwalt im Rechtsanwaltskammerbezirk Pfalz, der den Titel „Fachanwalt für Migrationsrecht“ tragen darf. Er ist Vorsitzender des Fachausschusses Migrationsrecht der Rechtsanwaltskammern Zweibrücken und Koblenz, sowie häufiger Dozent bei verschiedenen Einrichtungen in diesem Rechtsgebiet.
Das Asylrecht beschäftigt sich mit der Frage, ob Flüchtlinge in Deutschland einen Schutz erhalten oder aus humanitären Gründen in Deutschland bleiben dürfen. Ratsam ist es hier schon einen Rechtsanwalt zu beauftragen bevor über das Asylbegehren entschieden wurde. Sollte dennoch ein negativer Bescheid ergehen, steht der Klageweg offen.
Im allgemeinen Aufenthaltsrecht ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen jemand nach Deutschland einreisen darf, in Deutschland ein Aufenthaltsrecht oder ein dauerhaftes Bleiberecht erhält. Auf Grund der ständigen Änderung in der Gesetzgebung kann hier nur ein Spezialist im Aufenthaltsrecht die Interessen eines Ausländers optimal vertreten.
Vorab ein paar Informationen und Hinweise, damit zwischen Ihnen und mir eine gute Zusammenarbeit im Mandatsverhältnis stattfinden kann.
Sozialleistungen für Asylbewerber
Merkblatt für Flüchtlinge zur Asylanhörung beim Bundesamt
Das Asylverfahren ( Kurzübersicht )
Das neue Sanktionssystem in § 1a AsylbLG
Neues Sanktionssystem in § 1a AsylbLG
Dublin-III Handout
Dublin-III-Checkliste
Afghanistan
Nach der Machtübernahme der Taliban hat sich die Situation für Afghanen, welche in Deutschland bisher nur eine Duldung bekommen haben, geändert. Ich empfehle daher dringen, dass afghanische Staatsangehörige, die bisher nur eine Duldung haben, einen Folgeantrag zu stellen. Ich habe dies für eine Vielzahl von Mandanten getan und bekomme mittlerweile die ersten Bescheide des BAMF, die alle einen Flüchtlingsschutz bzw. zumindest ein Abschiebeverbot bisher zugesprochen haben. Gerne bin ich bei der Durchführung eines Folgeverfahrens, welches an bestimmte formelle Hürden geknüpft ist, behilflich.
Ukraine
Nach dem völkerrechtswidrigen Angriff der russischen Streitkräfte auf die Ukraine sind Hunderttausende, wenn nicht Millionen auf der Flucht.
Hinsichtlich des Status der Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, ist bisher noch nicht geklärt, wie diese rechtlich einzustufen sind. Ich rate dringend ab, einen Asylantrag zu stellen.
UkrainerInnen haben das Recht sich 90 Tage ohne ein Visum in Deutschland aufzuhalten, danach besteht sehr wahrscheinlich die Möglichkeit, dass die Ausländerbehörden den visumsfreien Aufenthalt verlängern.
Momentan wird über entsprechende Aufenthaltserlaubnisse nachgedacht, die sogar zur Arbeitsaufnahme berechtigten (und somit auch zu einer Krankenversicherung). Sobald sich hier Neuigkeiten ergeben, werde ich es mitteilen.
Beratungen können auch in russischer und ukrainischer Sprache (sowohl in Landau, als auch in meinem Büro in Speyer) angeboten werden.
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